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In guten wie in schlechten Zeiten

Photovoltaik
Bei der Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen orientiert sich das EWO konsequent am Referenzmarktpreis des BFE. Wir erklären, was das bedeutet.
27. September 2023
27/09/2023 // 4 Minuten Lesezeit

Referenzmarktpreis

Besonders in den sonnenreichen Sommermonaten produzieren viele Solaranlagen auf den Dächern mehr Strom, als die Bewohnerinnen und Bewohner benötigen. Diesen überschüssigen Strom kauft das EWO zurück. Um die Höhe der Vergütung festzulegen, orientieren wir uns am Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen. Diesen legt das Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise fest, woraus auch ein mengengewichteter Jahrespreis entsteht. Er entspricht dem durchschnittlich gehandelten Energiepreis von Schweizer Photovoltaikanlagen an der Strombörse Swissix. Die ans EWO gelieferte Energie wird einmal im Jahr mit dem mengengewichteten Jahrespreis entschädigt.

Starke Preisschwankungen

Der Referenzmarktpreis war gerade in den vergangenen Monaten sehr starken Schwankungen unterworfen. 2020 befand er sich beispielsweise bei 3,06 Rappen pro Kilowattstunde, während er im Zuge der letztjährigen Strommangellage auf ein Rekordhoch von 28,97 Rappen pro Kilowattstunde kletterte. Aktuell (Stand nach dem ersten halben Jahr 2023) bewegt sich der Referenzmarktpreis für eingespeisten Strom aus Photovoltaik bei 9,11 Rappen pro Kilowattstunde. Das heisst also: Die Vergütung für Photovoltaikanlagen ist abhängig von der Marktlage: Bei hohen Preisen an den Strombörsen profitieren die Betreiberinnen und Betreiber von hohen Vergütungen. Wenn die Preise hingegen sinken, wirkt sich dies auch auf die Vergütungen für eingespeisten Photovoltaikstrom aus.

Transparent und nah am Markt

Bereits seit 2015 vergütet das EWO die Einspeisung von Solarenergie ins Netz nach dem Referenzmarktpreis. Mit einem zusätzlichen Förderbeitrag von Seiten des EWO lagen diese Vergütungen in den letzten Jahren zeitweise weit über den tatsächlichen Marktpreisen. Dieser Förderbeitrag fiel 2022 weg, und das EWO bezahlt konsequent den Referenzmarktpreis. Zusätzlich entschädigt das EWO den Produzenten 1,5 Rappen pro Kilowattstunde für die Herkunftsnachweise. 2022 profitierten die unabhängigen Stromproduzenten im Kanton Obwalden so von Rückvergütungen von insgesamt 5,12 Millionen Franken. Mit der konsequenten Orientierung am Referenzmarktpreis gewährleistet das EWO auch für die Zukunft eine faire, transparente und marktnahe Vergütung für eingespeisten PV-Strom – «in guten wie in schlechten Zeiten».

Download Rücklieferpreise 2023

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