Damit Sie die produzierte Sonnenenergie gemeinsam nutzen können, bietet Ihnen das EWO verschiedene Eigenverbrauchslösungen.
Bei der Lösung EVG Komfort übernimmt das EWO die Rechnungsstellung an die einzelnen Verbrauchsstätten. Die einzelnen Kunden bleiben weiterhin Stromkunden des EWO. Dennoch kann die Gemeinschaft vom Eigenverbrauch profitieren.
Beim ZEV Basis hat das EWO nur noch eine Messstelle gegenüber der ZEV-Gemeinschaft. Die Messstellen und die Abrechnung des Stroms innerhalb der Parteien sind Aufgaben der ZEV-Gemeinschaft.
Mit dem neuen Stromgesetz wird die gemeinsame Nutzung von Energie aus Photovoltaikanlagen erleichtert. Ab 2025 kann die Energie innerhalb eines Quartiers, ab 2026 sogar quartierübergreifend über das öffentliche Netz genutzt werden.
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können auch über einen virtuellen Hauptmesspunkt angelegt werden. Dabei wird von einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG) oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gesprochen.
Bei der Lösung vEVG Komfort übernimmt das EWO die Rechnungsstellung an die einzelnen Verbrauchsstätten. Die einzelnen Kunden bleiben weiterhin Stromkunden des EWO. Das EWO legt einen virtuellen Hauptmesspunkt an, damit die Gemeinschaft vom Eigenverbrauch profitieren kann, auch wenn die einzelnen Verbrauchsstätten nicht hinter einem gemeinsamen Messpunkt liegen.
Beim vZEV Basis stellt das EWO alle Messstellen (Smart Meter) zur Verfügung und bildet einen virtuellen Hauptmesspunkt gegenüber der vZEV-Gemeinschaft. Das EWO liefert der vZEV-Gemeinschaft alle Messdaten. Die Abrechnung der Energiebezüge innerhalb der Parteien ist Aufgabe der vZEV-Gemeinschaft.
Nach der erhaltenen Information, welche Liegenschaften sich für die Bildung einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch eignen, sind weitere Angaben für die vertiefte Beurteilung notwendig. Für die finale Beurteilung stellt Ihnen das EWO ein Antragsformular zur Verfügung.
Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität im Kreise dieser Gemeinschaft absetzen. Diese Form des Energieabsatzes an Dritte wird ab 2026 möglich sein.
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