Elektrische Installationen können durch Abnützung und Alterung fehlerhaft sein. Daher schreibt das Gesetz im Interesse der Sicherheit vor, dass die Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, Mängel rechtzeitig zu erkennen und anschliessend zu beseitigen.
Die Fehlerstromschutzschalter werden für den Personen- und Sachschutz verwendet.
Haus- oder Wohneigentümer erhalten eine Aufforderung, ihre elektrischen Installationen kontrollieren zu lassen. Die Eigentümer sind für den Unterhalt und die Kontrolle der elektrischen Installationen gesetzlich verpflichtet. Die Kosten der Installationskontrolle sind abhängig von der Grösse des Objekts und müssen vom Eigentümer übernommen werden.
Beim Neu- und Umbau muss dem EWO in den folgenden Fällen vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige eingereicht werden. Dies übernimmt meistens die bauleitende Elektroinstallationsunternehmung.
Neu- und Umbauten
Erstellung eines neuen Hausanschlusses, Erweiterung oder Änderung des bestehenden Anschlusses
Installationen oder Tarifänderungen, die eine Montage, Demontage oder Auswechslung von Mess- und Steuerapparaten bedingen
Erweiterungen oder Änderungen mit einem Anschlusswert von 3,7 kVA oder mehr
Anschluss von Geräten und Anlagen gemäss Werkvorschriften (Anschlussgesuche)
Neuerstellung, Änderung oder Erweiterung von Hausleitungen, Steuerleitungen sowie von Messeinrichtungen
Temporäre Anlagen wie Baustellen, Schaustelleranlagen, Festbetriebe usw.
Bei jeder Installation durch einen Elektroinstallateur hat der Eigentümer Anspruch auf einen Sicherheitsnachweis, den der Installateur im Anschluss an die Bauarbeiten erstellt. Bei Arbeiten unter zwei Stunden kann der Arbeitsrapport den Sicherheitsnachweis ersetzen.
Bei Neuanlagen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren (Industrie, Schulhäuser, Landwirtschaft) muss zusätzlich zur Schlusskontrolle eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden. Erst danach ist der Sicherheitsnachweis vollständig. Dieser ist während der gesamten Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Bei Handänderungen müssen diese Unterlagen dem neuen Eigentümer übergeben werden. Wenn die Kontrolle bei Handänderungen länger als fünf Jahre zurückliegt, muss wieder ein Sicherheitsnachweis für das Objekt erstellt werden. Dies zum Schutz des neuen Eigentümers, damit er das Objekt ohne versteckte Mängel übernehmen kann.
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