Besonders in den sonnenreichen Sommermonaten produzieren viele Solaranlagen auf den Dächern mehr Strom, als im Eigenheim benötig wird. Diesen überschüssigen Strom kauft das EWO zurück und orientiert sich bei der Vergütung am Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie.
Als Solarstromproduzent oder Solarstromproduzentin speisen Sie Ihre überschüssige Energie ins EWO Netz ein. Dabei profitieren Sie nicht nur von der Vergütung der Energie, sondern auch des Herkunftsnachweises (HKN) Ihrer Sonnenproduktion.
Um die Höhe der Vergütung festzulegen, orientieren wir uns am Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen. Diesen legt das Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise fest, woraus auch ein mengengewichteter Jahrespreis entsteht. Er entspricht dem durchschnittlich gehandelten Energiepreis von Schweizer Photovoltaikanlagen an der Strombörse Swissix. Die ans EWO gelieferte Energie wird einmal im Jahr mit dem mengengewichteten Jahrespreis entschädigt.
Die Vergütung für Photovoltaikanlagen ist abhängig von der Marktlage
Bei hohen Preisen an den Strombörsen profitieren die Betreiberinnen und Betreiber der Photovoltaikanlagen von hohen Vergütungen. Wenn die Preise hingegen sinken, wirkt sich dies auch auf die Vergütungen für eingespeisten Photovoltaikstrom aus.
Eine Photovoltaikanlage produziert Obwaldner Sonnenenergie.
Der Herkunftsnachweis (HKN) bescheinigt, wie und wo die erneuerbare Energie produziert wurde. So ist transparent nachvollziehbar, woher der fliessende Strom im Netz stammt. Auch besondere Qualitätsmerkmale wie das Gütesiegel «naturemade star» werden darin ausgewiesen. Der HKN ist von der Energieabnahme losgelöst und wird als eigenständiges Zertifikat gehandelt.
Der Strom aus erneuerbarer Energie erhält durch den Nachweis einen Mehrwert. Treten Sie Ihren HKN an das EWO ab, werden Sie für höhere Produktionskosten entschädigt und das EWO kann Ihre nachhaltig produzierte Energie in der Stromkennzeichnung gegenüber Endverbrauchern transparent ausweisen. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung den HKN abzunehmen.
Konsequente Vergütung des Schweizer Referenzmarktpreises
Abnahme Herkunftsnachweis (HKN)
Faire, transparente und marktnahe Vergütung
Bereits seit 2015 vergütet das EWO die Einspeisung von Solarenergie nach dem Referenzmarktpreis. Mit einem zusätzlichen Förderbeitrag von Seiten des EWO lagen diese Vergütungen in den letzten Jahren zeitweise weit über den tatsächlichen Marktpreisen. Dieser Förderbeitrag fiel 2022 weg und das EWO bezahlt konsequent den Referenzmarktpreis. Zusätzlich entschädigt das EWO den Produzenten 1,5 Rappen pro Kilowattstunde für die Herkunftsnachweise. Mit der Orientierung am Referenzmarktpreis gewährleistet das EWO auch für die Zukunft eine faire, transparente und marktnahe Vergütung für eingespeisten PV-Strom – «in guten wie in schlechten Zeiten».
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