Die Stromrechnung gibt Ihnen eine einfache und verständliche Übersicht zu Ihrem Strombezug. Wir erklären Ihnen die einzelnen Positionen auf der Rechnung und beantworten die wichtigsten Fragen.
Mit Ihrer Stromrechnung bezahlen Sie den effektiv bezogenen Strom (Wirkenergie), die Nutzung des Elektrizitätsnetzes (Netznutzung) sowie die öffentlichen Abgaben. Diese sind auf der Stromrechnung einzeln aufgeschlüsselt.
COVID-19 – Auswirkung auf die Stromrechnung Dezember 2020
Infolge der Corona-Situation wurde im Juni 2020 auf eine Zählerablesung verzichtet. Im Dezember 2020 konnten die Ablesungen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder plangemäss durchgeführt werden.
Die Abrechnung bezieht sich somit auf den Stromverbrauch vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Die erhaltenen Teilrechnungen im März, Juni und September dieses Jahres wurden dieser Rechnung abgezogen. Durch die fehlende Ablesung im Juni 2020 kann der zu bezahlende Betrag der Abrechnung eine grössere Differenz aufweisen als in den vergangenen Jahren.
Im Versorgungsgebiet des EWO profitieren die Kundinnen und Kunden von günstigeren Strompreisen während definierten Zeitfenstern.
«Warum erhalte ich eine Akontorechnung?»
Der Stromzähler wird bei den meisten Kunden im Juni und im Dezember abgelesen. Der Strom wird dann nach effektivem Verbrauch in Rechnung gestellt. Damit Sie nicht halbjährlich eine grosse Stromrechnung erhalten, wird jeweils im Frühling und Herbst eine Teilrechnung gestellt. Dieser Betrag wird Ihnen dann in der kommenden Rechnung gutgeschrieben.
«Wie wird der Betrag meiner Akontorechnung berechnet?»
Die Teilrechnung beruht auf Erfahrungswerten Ihres Strombezugs aus dem Vorjahr.
«Weshalb bezahle ich einen Grundpreis?»
Der Grundpreis für die Energie deckt einen Teil der Fixkosten, welche unabhängig von der Höhe des Strombezugs entstehen.
Mit dem Grundpreis für die Netznutzung werden fixe Kosten für den Stromanschluss gedeckt, welche unabhängig von der Höhe des Strombezugs oder der Stromeinspeisung entstehen.
«Ich habe einen Zahlungsengpass, was kann ich tun?»
Bitte melden Sie sich möglichst schnell beim Kundendienst, damit Mahnspesen und Verzugszinsen vermieden werden können. Im Gespräch finden wir bestimmt eine Lösung, etwa in Form einer Ratenzahlung.
Die Stromzähler werden bei den meisten Kunden im Juni und Dezember abgelesen und nach effektivem Verbrauch in Rechnung gestellt. Damit Sie nicht halbjährlich eine grosse Stromrechnung erhalten, stellt Ihnen das EWO im Frühling und Herbst eine Teilrechnung. Der verrechnete Betrag basiert auf den Vorjahresverbrauchsdaten Ihrer Wohnung oder Ihres Objekts und wird Ihnen selbstverständlich in der darauffolgenden Rechnung gutgeschrieben.
Das digitale Zeitalter macht auch das Bezahlen Ihrer Rechnungen ökologisch und unkompliziert: Mit der E-Rechnung, dem Lastschriftverfahren (LSV+) oder dem Debit Direct der Post bezahlen Sie Ihre Energierechnung schnell, einfach, bequem und wenn Sie möchten sogar papierlos und damit ressourcenschonend.
Wenn es ums Zahlen geht, hat jeder seine Vorlieben. Wir machen es Ihnen leicht und bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten.
E-Rechnung
Sie bezahlen Ihre Rechnungen ohnehin online? Dann lohnt es sich, jetzt auf die E-Rechnung umzusteigen. Denn mit der E-Rechnung empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Sie haben 30 Tage Zeit, die Rechnung freizugeben. Probieren Sie es aus und melden Sie sich noch heute an. Weitere Informationen finden Sie unter www.e-rechnung.ch.
Die Vorteile einer E-Rechnung
Loggen Sie sich in Ihrem E-Banking ein.
Aktivieren Sie den Service «E-Rechnung» unter dem Menüpunkt «E-Rechnung».
Wählen Sie das «Elektrizitätswerk Obwalden» als Rechnungssteller für die E-Rechnung aus.
Lastschriftverfahren/Debit Direct
Bei dieser Zahlungsart wird die Stromrechnung, welche Sie in Papierform erhalten, bei Fälligkeit Ihrem Bank- oder Postkonto belastet. Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, können Sie die Belastung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
Ihre Vorteile mit einem Lastschriftverfahren/Debit Direct
Möchten Sie sich für das Lastschriftverfahren/Debit Direct anmelden?
E-Mail-Rechnung
Sie wohnen im Ausland oder haben kein Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut? Sie verfügen jedoch über eine E-Mail-Adresse, die Sie regelmässig abrufen? Dann ist die E-Mail-Rechnung das Richtige für Sie. Ihre Stromrechnung stellen wir Ihnen per E-Mail zu und gewähren Ihnen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Sie möchten Ihre Rechnung künftig per E-Mail erhalten? Dann kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 876 876 oder schreiben Sie eine E-Mail an kundendienst@ewo.ch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Einzahlungsschein
Solange Sie sich für keine andere Zahlungsmethode entscheiden, erhalten Sie vierteljährlich Ihre Stromrechnung in Papierform mit Einzahlungsschein. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
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