Zum Rückgang von 1.2 Rp./kWh auf 0.23 Rp./kWh führen vornehmlich die deutlich tieferen erwarteten Kosten für die Wasserkraftreserve. Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die Kosten sind markant gesunken, da die Preiserwartungen am Strommarkt ebenfalls gesunken sind.
Exkurs Stromreserve
Während der Wintermonate ist die Schweiz nicht in der Lage, ihren Strombedarf vollständig mit eigenen Kraftwerken zu decken und ist daher auf Importe angewiesen. Obwohl diese Nachfrage bisher stets erfüllt werden konnte, hat die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass dies nicht immer der Fall sein muss. Um einer möglichen Stromknappheit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen. Zum einen sollen die Stauseen einen Mindestwasserstand halten, zum anderen sollen Notkraftwerke errichtet werden, um eine Winterstromreserve bereitzustellen. Diese Massnahmen sind nicht kostenlos und werden seit dem 1. Januar 2024 mit 1.2 Rp./kWh und ab dem 1. Januar 2025 mit 0.23 im Rp./kWh den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern via Netznutzungstarif in Rechnung gestellt.