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Energie neu gedacht

Energieerzeugung
Seit diesem Jahr gilt das neue Stromgesetz. Doch was heisst das für Stromkundinnen und -kunden? Zwei Beispiele aus fiktiven Haushaltungen zeigen, was sich ab welchem Zeitpunkt bei der Nutzung von Solarenergie, Produkten, Rückvergütungen und Stromgemeinschaften ändert.
1. September 2025
Text Celeste Blanc // Fotos EWO
01/09/2025 // 9 Minuten Lesezeit

Die Sonne scheint und verspricht einmal mehr einen sommerlich warmen Herbsttag. Für Familie Luminel, die in Sarnen in einem Häuschen lebt, beginnt der Tag früh am Morgen: Die Kinder müssen zur Schule und der Haushalt wartet. Ein paar Querstrassen weiter ist auch Voltan Solaro, der in einer Mietwohnung wohnt, bereits auf den Beinen – er arbeitet heute im Homeoffice.

Energiewende schafft neue Ausgangslage

Die beiden Beispiele sind fiktiv. Doch so wie Familie Luminel und Voltan Solaro leben heute viele Menschen in der Schweiz energiebewusst. Und das zunehmend auch als Eigenproduzentinnen und -produzenten: Durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen bei Privathaushaltungen ist die Solarenergie heute ein wichtiger Pfeiler der Stromproduktion. Das wiederum bringt neue Anforderungen an das bestehende Stromnetz mit sich. Hier setzt das neue Stromgesetz an: Es reagiert auf die veränderte Energiesituation, fördert erneuerbare Quellen und schafft neue Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch, die Produkte und Rückvergütungen.

«Das neue Stromgesetz stärkt unsere Kundinnen und Kunden als Selbstversorgende und Produzierende.»
Lukas von Moos, Leiter Geschäftsfeld Energie

Garantierte Vergütung für Solarstrom

Auch Familie Luminel betreibt eine eigene Anlage auf dem Dach und speist den Strom, den sie selbst nicht verbraucht, ins Netz ein. Seit 2015 entschädigt das EWO nach Referenzmarktpreis. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2026: Ab dann erhält Familie Luminel eine schweizweit garantierte Mindestvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde für ihre Anlage mit einer Leistung unter 30 Kilowatt. Diese Rückvergütung schafft Planungssicherheit und verbessert die Amortisation der Anlage. «Das neue Stromgesetz stärkt unsere Kundinnen und Kunden als Selbstversorgende und Produzierende», sagt Lukas von Moos, Leiter Geschäftsfeld Energie beim EWO.

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Seit diesem Jahr erlaubt es das neue Stromgesetz, den eigenen Solarstrom grundstücksübergreifend zu teilen.

Strom teilen mit der Gemeinschaft

Seit Anfang 2025 erlaubt das neue Stromgesetz Haushaltungen, ihren Solarstrom mit Nachbarinnen und Nachbarn zu teilen – selbst dann, wenn sie nicht auf demselben Grundstück wohnen. Möglich wird das durch den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz vZEV. Anders als beim klassischen ZEV erfordert dieser keinen gemeinsamen Hausanschluss. Beim Basismodell (vZEV Basis) stellt das EWO alle notwendigen Messstellen (Smart Meter) zur Verfügung, bildet einen virtuellen Hauptmesspunkt und liefert der Gemeinschaft sämtliche Messdaten sowie den Gesamtverbrauch. Die Abrechnung erfolgt durch die vZEV-Gemeinschaft selbst. Bei der Lösung vEVG Komfort übernimmt das EWO die Abrechnung direkt gegenüber den einzelnen Verbrauchsstätten. Ab 2026 ergänzt die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) das Angebot für quartiersübergreifende Lösungen innerhalb einer Gemeinde. «Dies ist vor allem für industrielle Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe interessant, die mit ihrem eigenen Solarstrom weitere Standorte versorgen könnten», so Daniel Zberg, Leiter Geschäftsfeld Netz beim EWO. Der selbstproduzierte Strom darf neu auch über das öffentliche Netz an andere Teilnehmende verkauft werden, wofür ein reduzierter Netznutzungspreis anfällt. Um die passende Stromgemeinschaft in der eigenen Gemeinde zu finden, entwickelt das EWO aktuell eine digitale Plattform, die 2026 online geht. Sie bündelt relevante Geodaten, beugt aufwendigen Abklärungen vor und erleichtert damit den Zusammenschluss. So bietet sich auch Voltan Solaro vom obigen Beispiel die Möglichkeit, Solarstrom zu nutzen – etwa in einer vEVG-Komfort-Gemeinschaft mit der Familie Luminel, die im gleichen Quartier wohnt. «Durch die Flexibilität, welche die Modelle ermöglichen, finden alle die für sie ideale Energielösung», erklärt Daniel Zberg.

«Durch die Flexibilität, welche die Modelle ermöglichen, finden alle die für sie ideale Energielösung.»
Daniel Zberg, Leiter Geschäftsfeld Netz

Neu gibt es Sommer- und Winterstrom

Der Wandel des Energiesystems macht auch Änderungen bei der Preisgestaltung notwendig: Während Sommerstrom dank Solarenergie und Wasserkraft günstiger wird, steigen im Winter die Preise, weil diese Quellen wegfallen und der Verbrauch höher ist. Ab 2026 gilt deshalb eine neue Preislogik: Vom 1. April bis zum 30. September sind Sommerpreise in Kraft, vom 1. Oktober bis zum 31. März Winterpreise. «Dieses Modell ist zukunftsträchtiger, da es sich an den saisonalen Verfügbarkeiten und den Nachfragen orientiert», erläutert Lukas von Moos. Die Neuerungen des Stromgesetzes treten über die nächsten drei Jahre bis 2028 schrittweise in Kraft. Das EWO hat seine Stromprodukte bereits heute frühzeitig angepasst. Das bisherige Produkt «EWO NaturStrom+» fällt weg, unter anderem wegen zu geringer Nachfrage. In der Grundversorgung bleiben hingegen das Standardprodukt «EWO NaturStrom» sowie der «EWO MixStrom» bestehen.

 

Strom clever nutzen – und sparen

Nebst der Preislogik ändern sich auch die Preiszeiten. «Früher war die Tages-Preisstruktur am Strommarkt wie der Buckel eines Dromedars», veranschaulicht Lukas von Moos. Morgens begonnen, hielt das hohe Preisniveau bis zum Abend an. «Heute zeigt sich hingegen ein Kamel: Es gibt zwei Spitzenzeiten morgens und abends, dazwischen tiefere Preise. Genau dort liegt das Sparpotenzial.» Deshalb gelten ab 2026 neue Sparpreiszeiten von 10 bis 18 Uhr tagsüber sowie von 22 bis 6 Uhr nachts. Die Normalpreiszeiten liegen dazwischen, von 6 bis 10 Uhr morgens sowie von 18 bis 22 Uhr abends.

 

Ab 2026 werden auch die Abrechnungen transparenter: Der Messpreis muss gesetzlich als separate Position ausgewiesen werden. Im Zuge dessen schafft das EWO den bisherigen Grundpreis ab. Für Familie Luminel passt das gut: Am Nachmittag laufen Waschmaschine und Staubsauger. Und auch Voltan Solaro hat seine Routine angepasst – das Geschirrspülen erledigt er direkt nach dem Mittagessen. «Wenn Kundinnen und Kunden ihren Strom dann brauchen, wenn viel davon verfügbar ist, profitieren alle. Das Netz stabilisiert sich, und der Strom wird günstiger angeboten», so Lukas von Moos. «Das ist eine Win-win-Situation für alle.»

 

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Wer seine Gewohnheiten an die neuen Strompreiszeiten anpasst, wäscht auch tagsüber günstiger.

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