Alle Informationen zu Ihrem Stromprodukt finden Sie im Kundenportal oder auf Ihrer Stromrechnung.
Die Stromrechnung gibt Ihnen eine einfache und verständliche Übersicht zu Ihrem Strombezug. Wir erklären Ihnen die einzelnen Positionen auf der Rechnung und beantworten die wichtigsten Fragen.
Mit Ihrer Stromrechnung bezahlen Sie den effektiv bezogenen Strom (Wirkenergie), die Nutzung des Elektrizitätsnetzes (Netznutzung) sowie die öffentlichen Abgaben. Diese sind auf der Stromrechnung einzeln aufgeschlüsselt.
Im Versorgungsgebiet des EWO profitieren die Kundinnen und Kunden von günstigeren Strompreisen während definierten Zeitfenstern.

Alle Informationen zu Ihrem Stromprodukt finden Sie im Kundenportal oder auf Ihrer Stromrechnung.
Ab dem 1. Januar 2026 wurde bei den Energiepreisen eine saisonale Preisstruktur eingeführt. Dabei gelten die Sommerpreise vom 1. April bis 30. September und die Winterpreise vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres. Diese Anpassung trägt der unterschiedlichen Kostenstruktur in den jeweiligen Jahreszeiten Rechnung und ermöglicht eine transparente und verursachergerechte Preisgestaltung. Die Unterscheidung zwischen Sommer- und Winterpreisen basiert auf der Veränderung von Stromangebot und -nachfrage je nach Jahreszeit. Dazu kommen die Kosten der Stromproduktion und -versorgung. Im Winter ist der Strompreis tendenziell höher, da die Stromproduktion aufgrund niedrigerer Wasserstände und weniger Sonnenstunden reduziert ist und gleichzeitig der Stromverbrauch durch Heizungen und andere Verbraucher höher ist. Im Sommer ist die Stromproduktion durch Wasserkraftwerke und Sonnenenergie oft höher und der Verbrauch geringer, was zu günstigeren Strompreisen führt.
Der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz ist eine neue Preiskomponente, welche die Swissgrid AG ab dem Jahr 2026 erhebt. Damit sollen zusätzliche, nicht von Swissgrid AG verursachte Kosten gedeckt werden, insbesondere für Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen sowie für Überbrückungshilfen zugunsten der Stahl- und Aluminiumindustrie. Diese Preiskomponente beträgt 0.05 Rp./kWh und belastet einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit rund 2 Franken pro Jahr.
Während der Wintermonate ist die Schweiz nicht in der Lage, ihren Strombedarf vollständig mit eigenen Kraftwerken zu decken, weshalb sie auf Importe angewiesen ist. Obwohl die Deckung der Nachfrage bisher stets gewährleistet werden konnte, hat die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass dies nicht immer der Fall sein muss. Der Bundesrat hat Massnahmen ergriffen, um einer möglichen Stromknappheit entgegenzuwirken. Zum einen soll der Mindestwasserstand der Stauseen gewährleistet werden, zum anderen ist die Errichtung von Notkraftwerken zur Bereitstellung einer Winterstromreserve vorgesehen. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist mit Kosten verbunden, die ab 2024 mit 1,2 Rp./kWh, 2025 mit 0,23 Rp./kWh und 2026 mit 0,41 Rp./kWh über den Netznutzungstarif an die Endverbraucher weitergegeben werden.
Bitte melden Sie sich möglichst schnell beim Kundendienst, damit Mahnspesen und Verzugszinsen vermieden werden können. Im Gespräch finden wir bestimmt eine Lösung, etwa in Form einer Ratenzahlung.
Sommer- und Winterstrom
Während Sommerstrom dank Solarenergie und Wasserkraft günstiger wird, steigen im Winter die Preise. Das liegt daran, dass diese Energiequellen kaum verfügbar sind und der Stromverbrauch gleichzeitig höher ausfällt. Ab 2026 gilt deshalb eine neue Preislogik: Vom 1. April bis zum 30. September kommen Sommerpreise zur Anwendung, vom 1. Oktober bis zum 31. März Winterpreise.
Ablesung Stromzähler
Durch die Einführung der Sommer- und Winterpreise werden die Stromzähler vierteljährlich abgelesen und nach effektivem Verbrauch in Rechnung gestellt.

Das digitale Zeitalter macht auch das Bezahlen Ihrer Rechnungen ökologisch und unkompliziert: Mit der eBill-Rechnung, dem Lastschriftverfahren (LSV+) oder dem Debit Direct der Post bezahlen Sie Ihre Energierechnung schnell, einfach, bequem und wenn Sie möchten sogar papierlos und damit ressourcenschonend.
Wenn es ums Zahlen geht, hat jeder seine Vorlieben. Wir machen es Ihnen leicht und bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten.

eBill-Rechnung
Sie bezahlen Ihre Rechnungen ohnehin online? Dann lohnt es sich, jetzt auf eBill umzusteigen. Denn mit der digitalen Rechnung empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Sie haben 30 Tage Zeit, die Rechnung freizugeben. Probieren Sie es aus und melden Sie sich noch heute an. Weitere Informationen finden Sie unter ebill.ch.
Die Vorteile von eBill
Loggen Sie sich in Ihrem E-Banking ein.
Aktivieren Sie den Service «eBill» unter dem Menüpunkt «eBill».
Wählen Sie das «Elektrizitätswerk Obwalden» als Rechnungssteller für die eBill-Rechnung aus.

Lastschriftverfahren/Debit Direct
Bei dieser Zahlungsart wird die Stromrechnung bei Fälligkeit Ihrem Bank- oder Postkonto belastet. Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, können Sie die Belastung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
Ihre Vorteile mit einem Lastschriftverfahren/Debit Direct
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E-Mail-Rechnung
Sie wohnen im Ausland oder haben kein Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut? Sie verfügen jedoch über eine E-Mail-Adresse, die Sie regelmässig abrufen? Dann ist die E-Mail-Rechnung das Richtige für Sie. Ihre Stromrechnung stellen wir Ihnen per E-Mail zu und gewähren Ihnen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Sie möchten Ihre Rechnung künftig per E-Mail erhalten? Dann kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 876 876 oder schreiben Sie eine E-Mail an kundendienst@ewo.ch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Einzahlungsschein
Solange Sie sich für keine andere Zahlungsmethode entscheiden, erhalten Sie vierteljährlich Ihre Stromrechnung in Papierform mit Einzahlungsschein. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
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