Während der Wintermonate ist die Schweiz nicht in der Lage, ihren Strombedarf vollständig mit eigenen Kraftwerken zu decken, weshalb sie auf Importe angewiesen ist. Obwohl die Deckung der Nachfrage bisher stets gewährleistet werden konnte, hat die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass dies nicht immer der Fall sein muss. Der Bundesrat hat Massnahmen ergriffen, um einer möglichen Stromknappheit entgegenzuwirken. Zum einen soll der Mindestwasserstand der Stauseen gewährleistet werden, zum anderen ist die Errichtung von Notkraftwerken zur Bereitstellung einer Winterstromreserve vorgesehen. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist mit Kosten verbunden, die ab 2024 mit 1,2 Rp./kWh und 2025 mit 0,23 Rp./kWh über den Netznutzungstarif an die Endverbraucher weitergegeben werden.