In einer LEG können Sie ab dem 1. Januar 2026 gemeinsam mit anderen in Ihrer Gemeinde nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg erzeugen und nutzen.
Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität im Kreise dieser Gemeinschaft absetzen.
Solaranlageleistung deckt mindestens 5% der Kunden-Anschlussleistung
Mindestens zwei Teilnehmende
Innerhalb des gleichen Netzbetreibers und auf derselben Netzebene
Innerhalb der gleichen Gemeinde
Smart Meter Zähler installiert
Einfache rechtliche Struktur und Organisation
Sie möchten sich an einer LEG beteiligen oder eine neue LEG gründen, suchen aber noch die passenden Teilnehmenden? Mit unserer Matching-Plattform finden Interessierte unkompliziert den Weg in eine passende LEG – ob als Gründer oder Teilnehmende. LEG-Betreibende profitieren zudem von digitalen Funktionen zur einfachen Verwaltung. Geben Sie Ihre Adresse ein und finden Sie Ihr perfektes Match.
Die erste Anmeldung einer LEG ist für den 1. Januar 2026 möglich, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und genügend interessierte Teilnehmende gefunden werden. Es muss zuerst eine Anmeldung erfolgen, danach haben die Netzbetreiber drei Monate Zeit für die Umsetzung.

Sie haben energiereiche Fragen? Unser EnergieKompass hilft Ihnen gerne weiter.