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Rückliefervergütung Photovoltaikanlagen

Bereits seit dem Jahr 2015 vergütet das EWO die Solarenergie nach dem Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen des Bundesamtes für Energie (BFE). Aktuell ist der Preis stark gestiegen, was sich positiv auf die Gutschrift der Solarstromproduzenten auswirkt.
14. November 2022

Die überschüssige Energie aus Photovoltaikanlagen von Solarstromproduzenten wird ins Netz des Elektrizitätswerks Obwalden eingespeist. Bereits seit dem Jahr 2015 vergütet das EWO die Solarenergie nach dem Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen des Bundesamtes für Energie (BFE). Dieser entspricht dem durchschnittlich gehandelten Energiepreis von Schweizer Photovoltaikanlagen an der Strombörse Swissix.

Der momentan hohe Richtpreis von rund 30 Rp./kWh (Stand per 30. September 2022) wirkt sich positiv auf die Gutschrift der Rücklieferung aus. Denn das EWO gibt den Jahresdurchschnittspreis den Solarstromproduzenten vollumfänglich weiter. Zusätzlich bezahlt das EWO 1.5 Rp./kWh für die Herkunftsnachweise. Voraussetzung für die Vergütung des Herkunftsnachweises ist die Registrierung der Anlage im nationalen Herkunftsnachweissystem der Pronovo AG. Das EWO fördert somit zusätzlich die regionale Stromproduktion durch die Abnahme der Herkunftsnachweise.

Die aktualisierten Referenzmarktpreise finden Sie unter den Downloads in der Rubrik Energieerzeugung: «Energieabnahme aus verschiedenen Energiequellen 2023». Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 876 876 oder via kundendienst@ewo.ch gerne zur Verfügung.

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