Marktkunden aus Obwalden oder der übrigen Schweiz sind Unternehmen oder Organisationen, die mehr als 100'000 Kilowattstunden elektrische Energie pro Jahr beziehen und sich für den Zugang in den freien Markt entschieden haben.
Marktkunden sind den Preisveränderungen am Strommarkt ausgesetzt. In den vergangenen Jahren konnten Marktkunden von günstigen Energiepreisen profitieren. Dies hat sich seit Mitte 2021 geändert und Marktkunden mussten mit massiven Preissteigerungen rechnen. Wenn ein Marktkunde aus der Grundversorgung aussteigt, kann er diesen Entscheid gemäss aktueller Gesetzgebung nicht rückgängig machen. Er verbleibt damit für immer im freien Markt und kann nicht zurück in die Grundversorgung wechseln.
Die elektrische Energie für Marktkunden kauft das EWO separat im Voraus am Strommarkt ein. Dieser Stromkauf wird pro Kunde, mit einem Risikozuschlag und einer Marge versehen, an den Marktkunden weiterverkauft und auf den vereinbarten Termin geliefert. Aus diesem Energieverkauf an Marktkunden realisiert das EWO jährlich einen Gewinn.
Es gibt Marktkunden, die sich für eine gestaffelte Marktbeschaffung entschieden haben. Diese sogenannte rollierende Beschaffung hat für sie mehrere Vorteile: Preisschwankungen werden über mehrere Jahre ausgeglichen und der Kunde hat Planungssicherheit bezüglich der zu bezahlenden Strompreise. Es gibt aber auch Marktkunden, die ihre Energie zu tagesaktuellen Preisen am Strommarkt beziehen wollen. Solange die Preise tief bleiben, profitieren sie so von tagesaktuellen Tiefstpreisen. Seit der Energiekrise sind die Tagespreise jedoch sehr schwankend und generell auf einem höheren Niveau. Damit kann die Energiebeschaffung mit teilweise bis zu 20-fach höheren Preisen zu einem unberechenbaren Kostenfaktor werden.
Die beiden Geschäftsbereiche der Grundversorgung und der Marktkunden sind strikte getrennt. Eine Quersubventionierung zwischen der Energiebeschaffung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und dem Energieverkauf an Marktkundinnen und -kunden ist gesetzlich verboten. Der Stromverkauf an Marktkunden innerhalb und ausserhalb des Kantons Obwalden hat keinen Einfluss auf den Strompreis für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung.
Die Energiebeschaffung für Marktkunden wird streng überwacht. Die Richtlinien zur Energiebeschaffung sind im Risikohandbuch des EWO festgelegt. Sie werden vom Team der Energiewirtschaft zu jeder Zeit eingehalten. Die Einhaltung wird von den internen Kontrollinstanzen regelmässig überprüft.