Ein Stromunterbruch kann jederzeit eintreten. Eine hundertprozentige, unterbruchslose Energieversorgung ist nicht möglich und kann von keinem Energieversorger gewährleistet werden. Die Betreiber von Anlagen sowie Institutionen, bei denen ein Stromunterbruch schwerwiegende Folgen haben könnte, müssen sich auf ein solches Ereignis vorbereiten und Massnahmen zu deren Verhinderung treffen.
Zur Deckung allfälliger Schäden an elektrischen Geräten können Sie bei Ihrer Hausratsversicherung eine Zusatzversicherung gegen Stromwirkungsschäden abschliessen. Gerne berät Sie das Elektrizitätswerk Obwalden zur Vorbeugung bei Stromunterbrüchen.
Klären Sie ab, ob die Ursache des Stromunterbruchs im Haus oder in der Wohnung liegt.
Wenn Ihr Nachbar auch keinen Strom hat, dann liegt der Stromunterbuch wahrscheinlich beim Elektrizitätswerk Obwalden. Melden Sie dies dem EWO Pikettdienst über die Störungsnummer 041 666 51 03.