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10 Fakten zum Strompreis

Das EWO musste per Anfang Jahr seine Preise für die Elektrizitätstarife 2023 anpassen. Wieso war das notwendig? Welche Komponenten beeinflussen den Strompreis? Wie kommt er zustande? Und warum bestehen kantonale Unterschiede? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
13. März 2023
Text Simon Eberhard
13/03/2023 // 7 Minuten Lesezeit

1. Der Strompreis setzt sich aus vier Hauptkomponenten zusammen

Der Elektrizitätstarif setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Preis für die Netznutzung und den Kosten für die Systemdienstleistungen. Diese drei Komponenten sind vom Markt und von der Kostenstruktur des EWO abhängig. Dazu kommen die eidgenössisch verordneten Abgaben für die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) mit Direktvermarktung, die Abgaben für die ökologischen Sanierungen der Wasserkraft sowie die Abgaben an den Kanton und das Gemeinwesen.

Das Wetter und geopolitische Ereignisse beeinflussten bereits die Energiepreise im Jahr 2022. Die enormen Preisdifferenzen hat das EWO aufgefangen. Die Obwaldner Bevölkerung profitierte dadurch das ganze Jahr 2022 von tiefen Strompreisen.

2. Der Netznutzungspreis ist per 2023 leicht angestiegen

Die Netznutzungspreise haben sich in der Vergangenheit kaum verändert und waren nur geringen Schwankungen ausgesetzt. Per 2023 haben höhere Netzinfrastrukturkosten der Swissgrid AG und die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) bei der Netznutzung zu einem Preisanstieg von 0,79 Rappen pro Kilowattstunde geführt. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Haushaltskunden von 4500 Kilowattstunden sind dies Mehrkosten von rund 3.50 Franken pro Monat.

3. Der Energiepreis hat sich für 2023 nahezu verdoppelt

Die Energiepreise an den internationalen Strommärkten sind unter anderem durch den Ukraine-Krieg oder Nichtverfügbarkeiten von Produktionskapazitäten in die Höhe geschnellt. Bewegte sich der Marktpreis im Winter in den vergangenen Jahren zwischen 7 und 10 Rappen pro Kilowattstunde, musste das EWO für das Kalenderjahr 2023 diese Energie zu durchschnittlich 35 Rappen am Markt beschaffen. Für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies einen Preisanstieg von durchschnittlich 7,6 Rappen pro Kilowattstunde.

4. Trotz Wasserkraftwerken muss das EWO Strom am Markt einkaufen

Die Stromproduktion aus den EWO eigenen Wasserkraftwerken fällt grösstenteils im Sommer an. In den Wintermonaten muss das EWO zusätzlichen Strom am Markt beschaffen. Dabei kauft es diesen Strom nicht nach Gutdünken ein, sondern beschafft ihn nach klaren Vorgaben und Rahmenbedingungen, die in der Beschaffungsstrategie definiert sind. Diese gibt vor, wie und zu welchem Zeitpunkt der Strom eingekauft werden muss. Die Beschaffungsstrategie verhindert mögliche Spekulationen am Markt.

5. Jeder Energieversorger hat eine andere Ausgangslage

Eine wesentliche Rolle bei den Energiepreisen spielt der Anteil an Eigenproduktion. Energieversorger mit hoher Eigenproduktion sind momentan im Vorteil. Das EWO bewegt sich mit seinem Mix aus Eigenproduktion und Zukäufen im Mittelfeld. Zahlreiche Energieversorger sind auch an Schweizer Kernkraftwerken beteiligt und haben dadurch Bezugsverträge, die es ihnen erlauben, Atomstrom zu Produktionskosten zu beziehen.

6. Das EWO setzt auf erneuerbare Energien

Das EWO investierte in der Vergangenheit bei der Stromproduktion nur in Wasserkraftwerke und Photovoltaikanlagen. Gemäss der durch den Regierungsrat des Kantons Obwalden genehmigten Eigentümerstrategie des EWO sind Neuinvestitionen oder Beteiligungen an Kernkraftwerken, Kohlekraftwerken, nicht wärmegekoppelten fossilen Kraftwerken und generell an Kraftwerken im Ausland nicht erlaubt.

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7. Die Berechnung der Preise erfolgt nach klaren Vorgaben

Durch das Stromversorgungsgesetz (StromVG) herrschen klare Vorgaben für die Zusammensetzung des Elektrizitätstarifs. Das Gesetz verpflichtet Energieversorger, ihre Preise aus einem Durchschnittswert zwischen den Produktionskosten der eigenen Kraftwerke sowie den Marktpreisen für den zugekauften Strom der Grundversorgung zu errechnen. Die so kalkulierten Preise müssen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) jährlich mitgeteilt werden.

8. Die Tarife des EWO liegen im Schweizer Durchschnitt

Der Elektrizitätstarif 2023 eines durchschnittlichen Haushaltskunden liegt bei 29,78 Rappen pro Kilowattstunde und liegt im Schweizer Durchschnitt. Die Preiserhöhung bedeutet für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt einen Mehrpreis von ungefähr 31 Franken pro Monat.

9. Kunden in der Grundversorgung und Marktkunden sind strikt getrennt

Die Energie aus eigenen Produktionsanlagen sowie vertraglichen Bezugsrechten wird vollständig für die Kunden in der Grundversorgung verwendet. Der Stromverkauf an Marktkunden innerhalb und ausserhalb des Kantons Obwalden hat keinen Einfluss auf den Strompreis für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung. Wird ein Liefervertrag mit einem Marktkunden abgeschlossen, wird die zusätzlich benötigte Energie umgehend am Markt beschafft.

10. Stromkosten können direkt beeinflusst werden

Das eigene, energiebewusste Verhalten und die verwendeten Geräte haben einen direkten Einfluss auf die Stromrechnung. Zum einen macht es Sinn, möglichst energieeffiziente Geräte und Leuchten einzusetzen, und zum anderen, den Sparpreis an den Randzeiten zu nutzen (ewo.ch/strompreiszeiten). Das EWO unterstützt die Kundinnen und Kunden beim Energiesparen und bietet im Rahmen von Energieberatungsmöglichkeiten diverse Produkte an (ewo.ch/energieberatung).

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